Mehr Sicherheit durch normgerechte Maschinenkennzeichnung

In den Jahrhunderten seit Beginn der Industrialisierung wurden Maschinen sukzessive immer komplexer. Wo vor hundert Jahren vielleicht noch eine kurze Einweisung selbst für den ungelernten Arbeiter genügte, sind industrielle Geräte heutzutage nur noch von hochqualifizierten Experten bedien- und reparierbar. Ein Arbeiten ohne Maschinen ist in der modernen Gesellschaft schlicht nicht mehr denkbar. Gerade die Industrie ist durchtechnisiert und partiell sogar schon vollautomatisiert.

Doch überall dort, wo ein Zusammenspiel von Mensch und Maschine nötig ist, gehen von den Maschinen potenzielle Gefahren aus. Der Gesetzgeber verlangt daher, dass Maschinen zum einen möglichst sicher konstruiert werden und zum anderen Gefahrenstellen entsprechend gekennzeichnet werden. Auch Typenschilder und Prüfkennzeichen erleichtern Wartung/Reparatur und informieren darüber, dass wichtige Sicherheitsanforderungen von der betreffenden Maschine oder Anlage eingehalten wurden.

Mögliche Gefährdungen

Mechanische Gefährdungen Eine Personengefährdung kann spontan auftreten oder sogar bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Maschine permanent vorhanden sein. Folgende Gefährdungen können grundsätzlich hierbei auftreten:

  • Mechanische Gefährdungen
  • Elektrische Gefährdungen
  • Gefahrstoffe
  • Biologische Arbeitsstoffe
  • Brand- und Explosionsgefährdungen
  • Thermische Gefährdungen
  • Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen
  • Gefährdungen durch Arbeitsumgebungen
  • Physische Belastung
  • Sonstige Gefährdungen

Weitere Informationen zu Gefährdungen und Arbeitsschutz finden Sie in der BGI 587.

Die Gefährdungen, die bei oder durch die entsprechende Maschine entstehen (können), müssen mittels Produktsicherheitsschildern angezeigt werden.

Produktsicherheitsschilder

Die Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitsschilder auf Produkten werden im zweiten Teil der ISO 3864 dargelegt. Die Produktsicherheitsschilder sollen den sicheren Gebrauch sowie die reibungslose Wartung des Produkts/der Maschine ermöglichen. Die Anbringung erfolgt nie auf Wänden oder auf andere Art und Weise in unmittelbarer Nähe sondern ausschließlich direkt auf Produkt/Maschine. Der Gefährdungsgrad wird über Signalwörter und entsprechende Signalfarben definiert:Signalwort, Signalfarben

  • Vorsicht (gelb)
  • Warnung (orange)
  • Gefahr (rot)

Das Signalwort wird immer vom Warnzeichen W001 flankiert.

Produktsicherheitsschilder müssen immer mindestens ein Sicherheitszeichen enthalten, um möglichst universell verständlich zu sein und nicht an der Sprachhürde zu scheitern. Als zusätzliche Information darf das Schild Informationen in Textform oder weitere Sicherheitszeichen enthalten.

Es gibt sieben Gestaltungsformen für Produktsicherheitsschilder:

  • einzelnes Sicherheitszeichen
  • einzelnes Sicherheitszeichen mit separatem Sicherheitsinformationstext
  • Kombischild ohne Gefährdungsgrad
  • Kombischild mit Gefährdungsgrad
  • Mehrfachschild ohne Gefährdungsgrad
  • Mehrfachschild mit Gefährdungsgrad

Durch ihre Lokalisation direkt auf der Maschine/Anlage und ihre leicht verständliche Gestaltung tragen die Produktsicherheitsschilder erheblich zur Sicherheit der Menschen im Umkreis der Anlage bei.

Mit einem zusätzlich auf dem Produktsicherheitsschild aufgebrachter QR-Code kann außerdem die Platzbegrenzung umgangen und weitere Sicherheitsinformationen portiert werden.

Produktsicherheitsschild nach ISO 3864-2
Beispiel eines Produktsicherheitsschildes

Sicherheitszeichen

Die präventive Funktion der Sicherheitszeichen konzentriert sich auf potenzielle Gefährdung von Personen. Sie werden aktuell nach der europäischen Norm DIN EN ISO 7010 definiert und in folgende Kategorien aufgeteilt:

  • Rettungszeichen (E)
  • Brandschutzzeichen (F)
  • Gebotszeichen (M)
  • Verbotszeichen (P)
  • Warnzeichen (W)

In der Maschinenkennzeichnung begegnen uns hauptsächlich Gebots-, Verbots- und Warnzeichen. Diese werden wie erwähnt bisweilen einzeln, häufiger aber in Form eines Produktsicherheitsschildes verwendet. Sie bilden die breite Basis der effektiven Sicherheitsausschilderung, wobei die Gebotsschilder eine besondere Rolle einnehmen.

Sie adressieren keine bestehenden Gefahren sondern dienen der Prävention, indem sie im Sinne der Sicherheit auf korrektes Verhalten oder die zu tragende persönliche Schutzausrüstung wie Gehörschutz (M003), Augenschutz (M004) oder Handschutz (M009) hinweisen. Persönliche Schutzausrüstung ist immer dann erforderlich, wenn technische und organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz vor Unfallgefahren bieten können.

Typenschilder

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die seit dem 29.12.2009 anzuwenden ist, wurde in Deutschland durch die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) in Verbindung mit dem tatsächlichen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie soll durch die Harmonisierung der Anforderungen den freien Verkehr von Maschinen im EU-Markt und gleichzeitig ein hohes Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten.

Folgende Angaben müssen laut Maschinenrichtlinie 2006/42/EG deutlich lesbar und dauerhaft an der Anlage/Maschine angebracht sein:

  • Der Firmenname und die vollständige Anschrift des Herstellers, ggf. eines Bevollmächtigten
  • Die Bezeichnung der Maschine
  • Die CE-Kennzeichnung (Kennzeichnung nach Gerätesicherheitsgesetz (GSG))
    Der Maschinenhersteller bestätigt durch Anbringen des CE-Zeichens, dass die einschlägigen europäischen Richtlinien und Normen beachtet wurden.
  • Die Baureihen- oder Typenbezeichnung, ggf. Seriennummer
  • Das Baujahr, i.e. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde

Durch das Typenschild wird zum einen angezeigt, dass die zu erwartenden Standards eingehalten wurden (→ Sicherheitsgewinn im Umgang mit der Maschine), zum anderen ist eine genaue Identifizierung möglich, die im Falle einer Reparatur oder eines Schadensfalls wichtige Hinweise auf das Prozedere des Eingreifens liefern kann. Auch bei Rückrufaktionen kann schnell eruiert werden, ob die eigene Anlage zu den betroffenen Geräten gehört oder nicht.

UL-Kennzeichnung

Eine Besonderheit der Sicherheitskennzeichnung ist die UL-Kennzeichnung. Die Underwriters Laboratories Inc. ® sind weltweit eine der wichtigsten unabhängigen Einrichtungen für die Prüfung und Zertifizierung von Materialien, Komponenten und Endprodukten im Bereich Produktsicherheit.

Im Gegensatz zu den Mindestanforderungsdefinitionen der IEC-Normen steht das UL-Zeichen für echte Qualität, was sich in den extensiven Prüfungsvorgängen zur Erlangung dieser Auszeichnung widerspiegelt. Es werden nicht nur Mindeststandards geprüft sondern sichergestellt, dass sämtliche Produkte und Komponenten den hohen Ansprüchen der UL entsprechen. Dadurch gelten UL-zertifizierte Geräte als besonders sicher.

Theoretisch-rechtlich mit nicht mehr Gewicht als eine beliebige andere Handelsmarke, gelten die Underwriters Laboratories realiter aufgrund ihrer Involvierung in diverse Standards definierende Organisationen und ihrer langjährigen Etablierung im Einflussgebiet der Vereinigten Staaten als das weisungsgebende Organ schlechthin.

Für den deutsch-europäischen Markt nice to have bis hilfreich, ist die UL-Zertifizierung beim internationalen Vertrieb von Maschinen (Schwerpunkt USA und Kanada) demnach unverzichtbar.

Conclusio

Eine adäquate, umfassende und detaillierte Sicherheitskennzeichnung ist besonders im industriellen Bereich von eminenter Bedeutung. Die Komplexität der Maschinen und Anlagen ist immens hoch, ebenso das Verletzungsrisiko. Durch die entsprechende vorgeschriebene Kennzeichnung können diese Risiken ausgeschlossen oder zumindest minimiert werden.