Zusatzqualifikation Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Nach § 3 und § 13 des Arbeitsschutzgesetzes sind Unternehmen mit einem „elektrotechnischen Betriebsteil“ dazu verpflichtet einen Verantwortlichen bestellen, der stets den Überblick über alle technischen Prozesse hat, Gefahrenpotenziale erkennt und überdies ein umfassendes DIN-Wissen aufweist. Mit der Zusatzqualifikation zur Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) wurde schon 1995 ein verbindlicher Ausbildungsstandard geschaffen, der geeignete Mitarbeiter eines Unternehmens dazu befähigt, die technische Sicherheit nach DIN VDE 1000-10 in einem elektrotechnischen Betrieb zu verantworten. Im Januar 2009 wurden hierzu die rechtlichen Bestimmungen zuletzt geändert und an EU-Ausbildungsrichtlinien angepasst.

Klein aber fein: Die Unterschiede zwischen VEFK und EFK

Im Gegensatz zur einfachen Elektrofachkraft übernimmt die verantwortliche Elektrofachkraft die Fach- und Aufsichtsverantwortung entweder über den gesamten Betrieb oder über Teile davon. Nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes beauftragt der Arbeitgeber „zuverlässige und fachkundige Personen“ damit, alle Aufgaben in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im festgelegten Betriebsbereich verantwortlich zu übernehmen. Dabei muss die Beauftragung nach § 9 des Ordnungswidrigkeitengesetzes schriftlich erfolgen, um auch im Schadens- und Haftungsfall rechtlich tragfähig sein zu können. Doch wer kann eigentlich zur VEFK bestellt werden?

Voraussetzungen, um VEFK zu werden

Nach den gesetzlichen Änderungen 2009 muss eine VEFK mindestens über eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker verfügen, Diplom-Ingenieur, Industrie- oder Handwerksmeister sein oder den Master oder Bachelor in einem technischen Fachbereich absolviert haben. DIN VDE 1000-10 Abschnitt 5.3 bestimmt zudem, dass auch Mitarbeiter mit „anderen Ausbildungsgängen“ zur VEFK bestellt werden können, sofern diese die „hierfür notwendige Qualifikation gesondert“ nachweisen könnten. Verpflichtend ist zudem eine ausgeprägte Praxiserfahrung in der Elektrotechnik sowie umfassende Kenntnisse von elektrotechnischen Normen und entsprechenden Gesetzesvorschriften. Grundsätzlich gilt daher: Befähigt ist, wer die „übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“ Dabei muss die verantwortliche Elektrofachkraft nicht zwingend fest im Unternehmen angestellt sein. Gerade kleinere Unternehmen greifen hier gerne auch auf externe Fachkräfte zurück.

Schulungen zum Tätigkeitsbereich der VEFK

Mit der Bestellung zur VEFK überträgt ein Geschäftsinhaber Unternehmerpflichten, wie zum Beispiel die Garantie der Sicherheit der Mitarbeiter, auf die verantwortliche Elektrofachkraft. Diese übernimmt nun die Garantenstellung und reagiert auf Beinahe-Unfälle, bekannte Risiken, usw. mit entsprechenden Maßnahmen. Damit die bestellte VEFK auch stets auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Richtlinien ist, ist deren regelmäßige Schulung und Fortbildung von großer Bedeutung. Spezialisierte Aus- und Fortbildungsunternehmen, wie MEBEDO, bieten maßgeschneiderte Seminare, in denen VEFK umfassend zu den aktuellen Richtlinien geschult und Geschäftsinhaber zu den rechtlichen Rahmenbedingungen individuell beraten werden. Dabei werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, welche die verantwortliche Elektrofachkraft dazu befähigen folgende Tätigkeiten im Unternehmen rechtskonform auszuüben:

  • Organisation des übertragenen, elektrotechnischen Unternehmensbereiches.
  • Organisation des Arbeitsschutzes hinsichtlich elektrotechnischer Gefährdungen.
  • Umsetzung von elektrotechnischen Richtlinien im Betrieb.
  • Durchführung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
  • Erstellen von Arbeits- und Betriebsanweisungen.
  • Organisation von regelmäßigen Sicherheitsschulungen und Arbeitsschutz-Unterweisungen aller Mitarbeiter in der Elektrotechnik.
  • Prüfung und regelmäßige Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustandes aller elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmittel.
  • Unterweisung von externen Mitarbeitern in die aktuellen und betriebsspezifischen Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen.
  • Regelmäßige Abstimmung mit dem betrieblichen Brandschutzbeauftragten.
  • Bereitstellung spezifischer Arbeitsmittel und Schutzausrüstung für das Arbeiten unter Spannung.
  • Umsetzung der EG-Konformitätserklärung für die CE-Zertifizierung von Produkten.