Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist ein Teil der deutschen Sozialversicherung, der von den Arbeitgebern finanziert wird. Sie schützt die Arbeitnehmer vor den Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Die Unfallversicherungsträger sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen, die je nach Branche oder Region zuständig sind. Sie sind verantwortlich für die Prävention, die Rehabilitation und die Entschädigung der Versicherten. Die gesetzliche Unfallversicherung basiert auf dem Sozialgesetzbuch (SGB 7) und geht auf Otto von Bismarck zurück.
DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) zur Vermeidung von Unfällen in Betrieben mit elektrotechnischen Betriebsmitteln und Anlagen. Die Vorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie für nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. weiterlesen DGUV Vorschrift 3